Auto verkaufen: Was muss ich  beachten?

Sie möchten privat Ihr gebrauchtes Auto verkaufen. Die ersten Interessenten haben sich gemeldet und es steht eine Probefahrt an - aber wer haftet bei einem Unfall? Und welche Stolperfallen lauern bei der Wagenübergabe im Hinblick auf die Ummeldung des Fahrzeugs bei Kfz-Zulassungsstelle und Versicherung?

Die sichere und schnelle Alternative zum Privatverkauf ist der Autoankauf durch einen seriösen Händler. Das Schalten von Inseraten, die Aufbereitung des Wagens vor dem Verkauf, zahlreiche Telefonate und lästige Probefahrten entfallen; der Verkauf läuft ohne versteckte Haftungsrisiken für Sie ab.

Was Sie beim privaten Autoverkauf vereinbaren sollten

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt, die allgemeine Betriebserlaubnis für Umbauteile, den aktuellen Prüfbericht der HU, das Wartungsheft, den Kaufvertrag und - beim angemeldeten Fahrzeug - die Kennzeichen.

Für die Probefahrt lassen Sie sich eine Haftungserklärung unterschreiben. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.

Verkaufen Sie Ihr Auto privat, sollte der Kaufvertrag den Ausschluss der zweijährigen Gewährleistungsfrist beinhalten. Allerdings müssen Sie dem Käufer alle Mängel ungefragt mitteilen - ausgenommen sind leichte Blechschäden.

Im Kaufvertrag sollten unbedingt das Datum und die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe stehen. Auch wenn der Käufer im Vertrag zur sofortigen Ummeldung bei Kfz-Zulassungsstelle und Versicherung verpflichtet wird, bleibt das Risiko, dass er sich nicht daran hält. Kommt es zu einem Verkehrsdelikt oder Unfall, können Sie wenigstens beweisen, dass Sie den Wagen nicht gefahren haben.

Angemeldetes Auto verkaufen?

Ein privat verkauftes Fahrzeug angemeldet abzugeben, kann riskant sein. Meldet der Käufer den Wagen nicht oder erst spät um, zahlen Sie die Versicherungsprämien und die Kfz-Steuer zunächst weiter. Sie haben auch die finanziellen Folgen eines Unfalls zu tragen, da Sie immer noch als Halter gelten.

Wenn Sie privat Ihr Auto verkaufen ist es daher sicherer, das Fahrzeug abzumelden. Besonders bei Käufern aus dem Ausland haben Sie kaum Handlungsmöglichkeiten, wenn diese nach Ankauf den Pkw nicht ordnungsgemäß ummelden.


Für Probefahrten mit einem abgemeldeten Wagen können Sie ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Es ist fünf Tage lang gültig. Für die Beantragung benötigen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer, den Personalausweis, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sowie den Nachweis über eine gültige HU.

Für die sichere Übergabe eines noch angemeldeten Autos gibt es zwei Möglichkeiten. Geben Sie dem Käufer nach Erhalt des Kaufpreises die abgeschraubten Nummernschilder mit, kann er den Wagen mit Kennzeichen und Papieren ummelden, bevor er das Fahrzeug mitnimmt. Alternativ melden Sie das Auto gemeinsam mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle um.

Wann endet die Kfz-Versicherung?

Beim Verkauf des Autos geht der Versicherungsvertrag erst einmal mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer über. Innerhalb einer einmonatigen Frist muss der Käufer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen - entweder beim bisherigen Versicherungsunternehmen oder bei einem anderen Anbieter.

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht kündigen. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Verkauf Ihres Pkw sofort dem Versicherer und der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen!

Schließt bei einem Privatverkauf der Käufer keine neue Versicherung ab, bleibt durch die sogenannte Nachhaftung die Kfz-Haftpflichtversicherung noch einen Monat bestehen. Wird sie in Anspruch genommen, haften Sie als Verkäufer immer noch, zahlen die Kosten für eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, den
Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer. Und zwar so lange, bis der neue Eigentümer das Auto ummeldet oder die Frist von einem Monat abgelaufen ist.

Gebrauchtwagen schnell und sicher an Händler verkaufen

Möchten Sie Ihr Auto schnell verkaufen und auf Nummer sicher gehen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Autohändler. Der Autohändler wird das Fahrzeug optimal aufbereiten, weiterverkaufen und eine zweijährige Gewährleistung übernehmen. Das Kostenrisiko schmälert ein wenig den Verkaufspreis. Dafür kauft ein Händler auch Autos mit hohen Kilometerständen und Defekten, die privat fast unverkäuflich sind.

Bei Fahrzeugen mit höherem Wert ist ein Autohändler ebenfalls der richtige Ansprechpartner, denn Kundenwünsche wie Ratenzahlung und Gebrauchtwagengarantie kann ein privater Verkäufer nicht erfüllen.

Verkaufen Sie an einen Autohändler, vermeiden Sie auch rechtliche Streitigkeiten infolge von Unfällen oder wegen einer versäumten Ummeldung. Im Gegenteil: der Händler übernimmt für Sie sogar zuverlässig die Abmeldung des Fahrzeugs.

Haben Sie ein Auto zu verkaufen, wenden Sie sich an Autohandel Roth, den Autohändler Ihres Vertrauens in der Region Halle (Saale). Profitieren Sie von unserer Zuverlässigkeit: Seit 2002 im Gebrauchtwagenhandel etabliert, ist der Autohandel Roth bundesweit tätig.

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